Ein Haftpflichtversicherer kann bei einem Verkehrsunfall trotz seiner grundsätzlich bestehenden Regulierungspflicht bei dem Versicherungsnehmer Regress nehmen, wenn dieser eine schwerwiegende Verletzung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber der Haftpflichtversicherung begangen hat. Klar ist dies bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung. Diese kann z.B. darin bestehen, dass ein Versicherungsnehmer wissentlich betrunken Auto fährt und dann … Ganzen Artikel lesen
- Verkehrsrecht






