Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist grundsätzlich in Arbeitsverträgen zulässig. Da Arbeitsverträge in der Regel allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen, sind solche Regelungen aber häufig unwirksam oder sehr einschränkend auszulegen. Grundsätzlich sind die Regelungen über das Wettbewerbsverbot aus dem Handelsgesetzbuch entsprechend heranzuziehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 15.1.2014, AZ: … Ganzen Artikel lesen
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