Bundesgerichtshof klärt streithafte Fragen bezüglich so genannter Eigenbedarfskündigungen des Vermieters und stärkt die Position des Mieters bei so genanntem Berufs- oder Geschäftsbedarfs des Vermieters.
Mit Urteil vom 29.03.2017 hat der 8. Zivilsenat des BGH zum Aktenzeichen VIII ZR 45/16 klarstellende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer vermieterseitigen Eigenbedarfskündigung nach § 573 … Ganzen Artikel lesen






