Dass die Benutzung eines Mobiltelefons, sogar die bloße Berührung desselben während einer PKW-Fahrt, eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann (aber nicht muss), ist verbreitet bekannt. Dies ist in § 23 (1a) StVO geregelt. Das Ganze gilt aber nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist (§ 23 (1a) S. 2 … Ganzen Artikel lesen
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