Die Weigerung eines Arbeitnehmers, einer Arbeitsanweisung seines Arbeitgebers zu Teilnahme an einem datenerfassenden System, dass personenbezogene daten des Arbeitnehmers erfasst, zu folgen, kann zu einer gegebenenfalls fristlosen Kündig nach den Grundsätzen beharrlicher Arbeitsverweigerung führen. Aktuelle Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts zu solchen arbeitgeberseitigen Weisungen ist es, dass diese vom Arbeitnehmer so lange … Ganzen Artikel lesen
- Allgemein
- Arbeitsrecht
- Datenschutz
- IT-Recht
- Verbraucherrecht