Einfaches „Framing“ stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, was der BGH bereits mehrfach entschied. Wer also die grafische Wiedergabe einer Datei, die bereits an anderer Stelle im Internet für jedermann abrufbar ist, in die eigene Internetseite einbettet (embedded links), indem er hierauf referenziert, begeht zum … Ganzen Artikel lesen
- IT-Recht