Dies lässt sich aus dem BDSG sicher für bestimmte digitale Inhalte und bei der Speicherung und Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten folgern, kann sich aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften und z.B. aus Verträgen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen) ergeben. Einen Einstig habe ich unter http://fachanwalt-it-recht.blogspot.de/2015/01/gesetzliche-verschlusselungspflicht-von.html gepostet.
Christoph Strieder, Rechtsanwalt und Fachanwalt fuer Arbeitsrecht … Ganzen Artikel lesen