Immer wieder kommt in der Beratung die Frage auf, ob auch bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Gutachten, also Abrechnung ohne Reparatur des Fahrzeugs, eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden kann. Eine bloße fiktive Abrechnung eines Nutzungsausfalls ist allerdings nicht möglich. Der Nutzungsausfall setzt immer voraus, dass zum einen ein Wille zur … Ganzen Artikel lesen
- Verkehrsrecht








