Der BGH hat entschieden:
Radfahrer haben auch ohne Helm vollen Anspruch auf Schadensersatz (keine Helmpflicht)!
Ist ein Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, hat er auch dann vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er keinen Helm getragen hat, so der BGH in seinem Urteil vom 16.06.2014, Az. VI ZR 281/13.
Das Tragen eines Schutzhelms sei für Radfahrer nicht vorgeschrieben, mithin keine Helmpflicht, so die Richter in Karlsruhe. Die Entscheidung ist allerdings schwer nachvollziehbar. Ein Mitverschulden setzt in der Regel im Zivilrecht nicht eine rechtliche Verpflichtung, einen Schaden zu verhindern voraus, sondern lediglich, das übliche, angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines möglichen Schadens nicht ergriffen werden. dass gerade ungeschützten Radfahrern im Straßenverkehr erhebliche Körperschäden drohen, ist jedem Radfahrer bewusst. Nach der Entscheidung des BGH sollte allerdings der Gesetzgeber nachbessern (Rechtsanwalt Christoph Strieder).www.solingen-rechtsanwalt.de www.rechtsrat-verkehrsrecht.de, www.anwalt-strieder.
Source: Verkehrsrecht FA [Blogspot]
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