• Arbeitsrecht

Was darf der Flashmob?

Das BAG hält Flashmob Aktionen im Einzelhandel für zulässig. Bei solchen „Aktionen“ wird -häufig über das Internet oder über E-Mails- eine große Anzahl von Menschen aufgerufen, bestimmte Handlungen vorzunehmen, z.B. gemeinschaftliche Protestaktionen beim Arbeitgeber. Wenn also plötzlich die gesamte Belegschaft zum gleichen Zeitpunkt unabhängig von allen Betriebsabteilungen gähnt, Tango … Ganzen Artikel lesen