Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung
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Mit Urteil vom 28. Februar 2018 – VIII ZR 157/17 hat der Bundegerichtshof eine lange umstrittene Rechtsfrage im Hinblick auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mieter für Beschädigungen der Mietsache geklärt.
Nach Rückgabe der … Ganzen Artikel lesen