Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung
Mit Urteil vom 28. Februar 2018 – VIII ZR 157/17 hat der Bundegerichtshof eine lange umstrittene Rechtsfrage im Hinblick auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mieter für Beschädigungen der Mietsache geklärt.
Nach Rückgabe der … Ganzen Artikel lesen