Jeder sollte es ja mittlerweile mitbekommen haben: es ist nicht recht zulässig, während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren oder es anderweitig zur Kommunikation zu nutzen. Bislang war es unklar, ob dies auch für den Fahrlehrer gilt, der während einer Ausbildungsfahrt mit dem Mobiltelefon telefoniert. Immerhin ist dieser ja … Ganzen Artikel lesen
- Verkehrsrecht