Das Google Urteil des EuGH, ein datenschutzrechtlicher Meilenstein oder etwas überbewertet? Immerhin ist klargestellt, dass ein Suchmaschinenbetreiber in einem europäischen Land mit der Erfassung personenbezogener Daten und deren Ausgabe in Suchlisten zu einem bestimmten Namen tatsächlich verantwortlich „personenbezogene Daten verarbeitet“, und zwar auch dann, wenn die Suchergebnisse tatsächlich durch ein … Ganzen Artikel lesen
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