Der Verkauf einer Sicherungskopie einer Software ist auch dann unzulässig, wenn der Original Datenträger beschädigt oder gelöscht wurde oder der Inhaber des Original-Datenträgers versichert, dieses nicht weiter zu verwenden (EuGH vom 12.10.2016 – Rs. C-166/15). Dies hat der EuGH auf eine Vorlage eines lettischen Gerichts festgestellt, das über die Strafbarkeit … Ganzen Artikel lesen
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