Betreiber von Internetseiten für geschäftliche Angebote müssen ab dem 1.2.2017 erweiterte Hinweise über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einer gesetzlichen Streitbeilegungsmöglichkeit auf Ihrer Internetseite und in ihren AGB aufnehmen. Ansonsten drohen gegebenenfalls wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Grundlage für diese Verpflichtung ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), wonach zum einen grundsätzlich Streitbeilegungsstellen für … Ganzen Artikel lesen