Der BGH hat entschieden:
Radfahrer haben auch ohne Helm vollen Anspruch auf Schadensersatz (keine Helmpflicht)!
Ist ein Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, hat er auch dann vollen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er keinen Helm getragen hat, so der BGH in seinem Urteil vom 16.06.2014, Az. VI ZR 281/13.
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- Verkehrsrecht