Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll auch im Arbeitsrecht Diskriminierungen verhindern. Eine Diskriminierung kann nach der gesetzlichen Vorschrift nur im AGG benannte Eigenschaften, unter anderem das Alter betreffen. Die Frage, die sich hierbei geradezu aufdrängt, nämlich ob Diskriminierung bei Eigenschaften, die im AGG nicht behandelt sind, … Ganzen Artikel lesen
- Arbeitsrecht