Dass eine bloße Falschauskunft gegenüber einem Unternehmer zu erheblichen Problemen führen kann, auch wenn diese versehentlich erfolgte und es sich um eine erstmalige Falschauskunft handelte, hat der EuGH entschieden. bzw. etwas missverständlich klargestellt. Mehr dazu auf meiner Site www.advo.news.de unter http://advo.news/blog/855
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in Solingen und Leverkusen Christoph Strieder, www.anwalt-strieder.de, www.solingen-rechtsanwalt.de
Quelle: IT FA [Blogspot]