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Un – safe Harbour – EuGH kippt Datenübermittlung nach USA

EuGH zum Safe Harbour Abkommen

Gestrandet – das Ende von Safe Harbour?

Der EuGH hat entschieden, dass die Datenübermittlung aus datensicheren europäischen Staaten in die USA auch dann nicht sicher ist, wenn dieser unter den Bestimmungen des „Safe Harbour Abkommens“, einer Art amerikanischer Selbstverpflichtung zu Datenschutz mit der EU, die seit dem Jahr 2000 Anwendung findet, erfolgt. Datenübermittlungen aus Europa in die USA können daher auch im Bereich des Safe Harbour rechtswidrig sein, was eine Vielzahl in Europa tätiger, us-amerikanischer Unternehmen betrifft. Ob das Safe Harbour überhaupt noch Anwendung finden kann, muss einen Analyse der Entscheidung des EuGH zeigen. Näheres zu der Entscheidung, also zum Umfang und zur rechtlichen Folgen werde ich nachfolgend darstellen. Zunächst einmal der Link zur Entscheidung:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=85155

Hintergrund der Entscheidung des EuGH zum Safe Harbour

Hintergrund ist, dass das Abkommen aus Sicht der europäischen Richter formale und inhaltliche Mängel aufweist.

(c) Rechtsanwalt Christoph Strieder, Datenschutzbeauftragter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit Büros in Solingen und Leverkusen www.anwalt-strieder.de
Quelle: IT FA [Blogspot]

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