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Fotokopieren von Geschäftsunterlagen kann zur Kündigung führen

Geschäftsdokumente kopiert: Kündigung
Geschäftsdokumente kopiert: Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer Geschäftsunterlagen oder Daten des Arbeitgebers vervielfältigt (Datenschutzverstoß), ohne dass dies betrieblich veranlasst ist, also ohne dass ein dienstliches Bedürfnis besteht, kann ein Kündigungsgrund fristlose, verhaltensbedingte Kündigung gegeben sein. In einer neuen Entscheidung des BAG (Urteil vom 8.5.2014, AZ: 2 AZR 249/13) nimmt das BAG dazu Stellung, ob einem Arbeitnehmer, der angesichts einer ausgesprochenen Kündigung Geschäftsunterlagen des Arbeitgebers vervielfältigte, um diese in den Kündigungsschutzprozess einzuführen. Das BAG hat klargestellt, dass die Vervielfältigung solcher Dokumente (Geschäftsunterlagen), ohne dass ein betriebliches Bedürfnis besteht, eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können, weil dies ein Verstoß gegen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers darstellt. Dies wird auch nicht durch eine etwaige Beweisnot des Arbeitnehmers, der diese Unterlagen nicht in Besitz hat, geändert, da es in der Zivilprozessordnung Vorschriften zur Vorlagepflicht von Unterlagen, die im Besitz der anderen Partei sind, gibt.
Wie bei jeder verhaltensbedingten Kündigung war im entschiedenen Fall allerdings noch eine Interessenabwägung vorzunehmen. Hierbei war heranzuziehen, wie häufig die Pflichtverletzung durch Kopieren von Geschäftsunterlagen des Arbeitgebers ohne dienstliche Notwendigkeit stattfand, wie lange das Arbeitsverhältnis beanstandungsfrei bestand und ob die Vervielfältigung den Zweck hatte, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen. Das Bundesarbeitsgericht kam nach dieser Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass zumindest eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig sei. Die fristgerechte, verhaltensbedingte Kündigung hielt es aber für gerechtfertigt.

(www.arbeitsrecht.support, Christoph Strieder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Solingen/Leverkusen (auch www.arbeitsrecht-fachanwalt-Leverkusen.de).

Source: Arbeitsrecht FA [Blogspot]

 

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