Befristungsabreden können aus vielen Gründen unwirksam sein. Es kann z.B. an der notwendigen Schriftform fehlen, oder die Befristung erfolgt missbräuchlich, um den Kündigungsschutz (KschG) umgehen zu können. Eine häufig gewählte Variante hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 4.12.2013, AZ: 7 AZR 290/12) für missbräuchlich und damit unzulässig erklärt. Erfolgt die … Ganzen Artikel lesen
- Arbeitsrecht