Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (BGH vom 1.7.2014, VI ZR 345/13) kann derjenige, der sich durch einen Eintrag in einem Bewertungsportal in seinem Recht verletzt fühlt, gegen den Verfasser des Beitrags nur dann vorgehen, wenn ihm dieser, aus welchen Gründen auch immer, bekannt ist. Einen Anspruch auf Herausgabe der … Ganzen Artikel lesen
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