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Kosten der Außenseitermethoden bei Körperverletzung

Kosten der Heilbehandlung bei Körperverletzung

 Heilpraktikerbehandlungskosten können bei einem Unfallgeschädigten auch als „Außenseitermethode“ dann zu erstatten sein, wenn sie medizinisch angezeigt sind. Dies sind sie, wenn sie den unfallbedingten Krankheitszustand verbessern können. Darauf, ob sie in einem Leistungskatalog in einer gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind, kommt es nach Auffassung des Landgerichts München, Urteil vom 7.3.2011, Az: 5 O 1837/09 nicht an.

Kosten Exotischer Behandlungsmethoden Außenseitermethode

In der Sache geht es hierbei um die Ersatzfähigkeit von medizinischen Außenseitermethoden, die keine allgemeine, medizinische Anerkenntnis genießen, so der Rechtsanwalt und Verkehrsrechtler Christoph Strieder mit Rechtsanwaltsbüros in Solingen und Leverkusen. Für die Erforderlichkeit der Durchführung solcher Behandlungen als Außenseitermethode kann übrigens in einem gerichtlichen Verfahren der Beweis durch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Ausreichend ist die Möglichkeit, dass sich durch die Behandlungen der Gesundheitszustand verbessern kann.

Kosten für die Einholung der Deckungszusage

Nebenher hat das Landgericht München entschieden, das auch die Kosten der Einholung einer Deckungszusage vom Unfallschädiger zu erstatten sind. Zu erstatten sind alle durch das Unfallereignis verursachten Aufwendungen, soweit sie zweckmäßig und angemessen sind. Hierzu gehört auch die Einholung einer Deckungszusage der Rechtschutzversicherung zur Vorbereitung der Klage. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Erfolgsaussichten der Klage durch Fertigung eines Klageentwurfs dargestellt werden mussten. www.rechtsrat-verkehrsrecht.de
Source: Verkehrsrecht FA [Blogspot]

 

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