Volle Urlaubsabgeltung nach Elternzeit

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht einem Arbeitnehmer der noch nicht genommene Urlaub als Urlaubsabgeltung, also als Zahlungsanspruch zu. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Besonderheiten gelten für die Urlaubsabgeltung nach der Elternzeit. Nach § 17 BEEG ist der Urlaub … Ganzen Artikel lesen



