Es liegt kein Fall der Zahlung unter Vorbehalt vor, wenn nach einem Verkehrsunfall die
gegnerische Versicherung Zahlungen „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ leistet.
Im vorliegenden Fall leistet die Versicherung des Unfallgegners Zahlungen an den Geschädigten, da ein Verschulden eindeutig bei ihrem Versicherungsnehmer lag und die Versicherung die Verantwortlichkeit dem Grunde nach … Ganzen Artikel lesen


