Bei Abmahnungen, der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen aufgrund wettbewerbsverletzender Handlungen eines Unternehmens wird häufig neben dem Unternehmen auch der Geschäftsführer des Unternehmens in Anspruch genommen, obwohl dieser, gerade bei größeren Unternehmen mit verschiedenen Abteilungen, regelmäßig den Wettbewerbsverstoß nicht zu vertreten hatte, … Ganzen Artikel lesen
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