Rechtsprechung zum Abschließen der Hauseingangstüre im Wohnungseigentumsrecht
Das Abschließen der Hauseingangstüre in einem Wohnungseigentumshaus ist nicht nur Unsitte, sondern auch unzulässig. Es entspricht einhelliger Rechtsprechung, dass das immer wieder zwischen Vermietern und Mietern sowie einzelnen Wohnungseigentümern umstrittene nächtliche Abschließen der Hauseingangstüre unzumutbar ist. … Ganzen Artikel lesen