Das AG Solingen (AG Solingen, Urteil vom 18.06.2013, Az. 12 C 638/12) hat entschieden, dass nach einem Verkehrsunfall bei einem Totalschaden der restliche Kraftstoff einen ersatzfähigen Schaden (Kraftstoffschaden) darstellt. Im konkreten Fall begehrte der Kläger den Kraftstoffschaden als Ersatz des im Tank befindlichen Kraftstoffes. Das AG Solingen gab ihm Recht. … Ganzen Artikel lesen
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