Kosten der Heilbehandlung bei Körperverletzung
Heilpraktikerbehandlungskosten können bei einem Unfallgeschädigten auch als „Außenseitermethode“ dann zu erstatten sein, wenn sie medizinisch angezeigt sind. Dies sind sie, wenn sie den unfallbedingten Krankheitszustand verbessern können. Darauf, ob sie in einem Leistungskatalog in einer gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind, kommt es nach Auffassung des Landgerichts … Ganzen Artikel lesen