Google läuft das „Recht auf Vergessen“, die Verpflichtung rechtsverletzende Links zu löschen, weiter nach. Ein spanisches Gericht sieht in der nicht rechtzeitigen Löschung ein so erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung, das es dem Kläger gegenpüber Google Schmerzengeld zusprach. Etwas mehr hierzu auf meinem IT-Rechts-Blog unter http://fachanwalt-it-recht.blogspot.de/2014/10/schmerzensgeld-bei-rechtsverletzenden.html Auf deutsches Recht ist dies nicht so ohne weiteres übertragbar. Auch nach deutschem Recht ist aber die Möglichkeit eines Schmerzensgeldanspruchs bei ganz erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen schon lange bekannt. Christoph Strieder, Anwalt in Solingen und Leverkusen (Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Arbeitsrecht)
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