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Arbeitnehmerkontrolle ist Datenerhebung des Arbeitgebers

Ob der Arbeitgeber sich vor dem Arbeitsgericht bei einer Klage gegen einen Arbeitnehmer auf Erkenntnisse stützen kann, die er unter Verstoß gegen Datenschutzrecht erlangt hat, hängt davon ab, oder ausnahmsweise besondere Umstände vortragen kann, die eine solche prozessuale Verwertung der rechtswidrig erlangten Kenntnisse rechtfertigt. Näheres in meinem IT-Recht BLOG unter http://fachanwalt-it-recht.blogspot.de/2014/10/arbeitnehmerkontrolle-verstot-gegen.html Datenschutzrecht gewinnt im Arbeitsrecht immer stärkere Bedeutung. www.anwalt-strieder.de www.Fachanwalt-Arbeitsrecht-Leverkusen.de www.solingen-rechtsanwalt.de Christoph Strieder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zugleich Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Source: Arbeitsrecht FA [Blogspot]

 

 

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